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Am 2. Juli 2003 entschied das Europäische Parlament (EP), dass Lebensmittel und Tierfutter ab 2004 klar erkennbar gekennzeichnet werden müssen, wenn sie Gen-Zutaten enthalten. Es müssen dann zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung von Lebensmitteln und Tierfutter genaue Informationen vorliegen, ob und welche genmanipulierten Organismen oder deren Bestandteile enthalten sind. Ein Rückverfolgbarkeitssystem soll den Warenstrom erfassen, unabhängig von der Frage, ob die Gen-Zutaten im Endprodukt analytisch nachweisbar sind (z. B. Öle). Lebensmittel- und Futterhersteller werden künftig anhand der Lieferunterlagen eindeutig darüber informiert, ob Gentechnik im Spiel war. Jede bewusste Verwendung von gentechnisch veränderten Produkten in Lebensmitteln und Tierfutter führt danach automatisch zur Kennzeichnung der einzelnen Zutaten. Jedoch hat diese Entscheidung auch Schwächen: So hat das Parlament den ursprünglichen Schwellenwert für die Kennzeichnung bei Verunreinigungen auf 0,9 Prozent erhöht. Auch wird gentechnisch verändertes Tierfutter in Zukunft gekennzeichnet, tierische Produkte wie Fleisch und Milch jedoch nicht. |
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